Allgemeine Geschäftsbedingungen von TeamWatzmann GmbH

Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt,
auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen!

1. Allgemeines

Mit der Anmeldung gibt der Kunde der Firma TeamWatzmann GmbH ein Angebot zum Abschluss eines Agenturvertrages verbindlich ab.

Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen!

Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer

für deren Verpflichtungen der Kunde ebenso wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Firma TeamWatzmann GmbH zustande.

Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

Für Leistungen, in denen die Firma TeamWatzmann GmbH Fremdleistungen vermittelt tritt sie erkennbar als Vermittler im Sinn des § 651 a Absatz 2 BGB auf. Sie hat ausdrücklich darauf hinzuweisen.

2. Bezahlung

Zwischen Leistungsträgern: in bar vor Ort, durch Überweisung oder Verrechnungsscheck.

Siehe Angaben Angebot/Rechnung

3. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Agenturvertrages,

die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der Firma TeamWatzmann GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

Unschädlich ist die Erhöhung des Angebotspreises um weniger als 5% des ursprünglichen Preises.

4. Leistungen

Das Angebot ist für die Firma TeamWatzmann GmbH grundsätzlich bindend.

TeamWatzmann GmbH behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Während des Aufenthaltes nicht in Anspruch genommene Leistungen können nicht erstattet werden.

Es kann keine detaillierte Rechnung über die einzelnen Leistungseinheiten erstellt werden.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzleistungen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der bestellten Leistung Reise zurücktreten.

Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Firma TeamWatzmann GmbH.

Aus diesem Grund sollte die Rücktrittserklärung des Kunden in schriftlicher Form erfolgen.

Bei Rücktritt des Kunden vom Agenturvertrag beträgt unser pauschalierter Anspruch in der Regel:

50 % des Angebotspreises zwischen 89 und 30 Tage vor Reisebeginn

80 % des Angebotspreises 29 bis 10 Tage vor Reisebeginn

90 % des Angebotspreises 9 bis 4 Tage vor Reisebeginn

100 % des Angebotspreises 3 Tag oder Nichtantritt der Reise

Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, ein Schaden ist überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale.

6. Ersatzteilnehmer

Der Kunde kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen

Reiseerfordernissen genügt und seine Teilnahme nicht gesetzlichen Vorschriften

oder behördlichen Anordnungen entgegensteht.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde der Firma TeamWatzmann GmbH als

Gesamtschuldner für den Angebotspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

7. Kündigung in Folge höherer Gewalt

Erschwerungen, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen erheblicher Art durch nicht vorsehbare Umstände wie z.B.

Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnung (Entzug der Landesrechte, Grenzschließung) Naturkatastrophen,

Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile allein nach Maßgabe dieser Vorschrift zur Kündigung.

Die Firma TeamWatzmann GmbH kann im Falle der Kündigung für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen.

8. Erlebnis- und Firmenveranstaltungen, Trainings und Lernprojekte im Outdoorbereich

Outdoortraining im Gelände ist nie ohne Risiko. Ihre Trainer und Guides besitzen jedoch alle eine gründliche Ausbildung und vor allem viel Erfahrung. So können sie Gefahren auf ein Minimum reduzieren und versprechen Ihnen neben Lernerfolg und Erlebnis größtmögliche Sicherheit.

Ihre Trainer und Guides sind jederzeit weisungsbefugt und dürfen bei Gefahr für Leib und Leben jederzeit das Outdoortraining abbrechen.
Dennoch erfolgt die Teilnahme an einem Training oder Weiterbildung bei TeamWatzmann GmbH und seinen Partnern auf eigene Gefahr und Verantwortung.

Der Veranstalter ist im Besitz einer Berufshaftpflichtversicherung.

Darüber hinaus verzichtet jeder Teilnehmer auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit der Trainer, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherung der entsprechende Schaden abgedeckt ist.

Insbesondere ist eine Haftung der Trainer wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen.

Gegen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung abgesichert.

Eine Sicherheitseinweisung in das Material und dessen Handhabung erfolgt vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung.

Wir behalten uns vor, während der Veranstaltung aufgenommenes Bildmaterial für unsere Zwecke zu nutzen, z. B. den Katalogdruck oder ähnliche.

9. Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats

nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Firma TeamWatzmann geltend machen.

Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren in sechs Monaten.

Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die

Firma TeamWatzmann GmbH die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

10. Gerichtsstand

Amtsgericht Traunstein
Hausanschrift: Herzog-Otto-Str. 1, 83278 Traunstein

TeamWatzmann GmbH
GF.: Michael Hofreiter & Hans Rechler
Alte Königsseer Straße 1
D-83471 Schönau am Königssee
Amtsgericht HRB Nr.: 23205
UID: DE 293 778 133